Grundschulung für aufschraubbare Beschläge nach DIN 18104-1 „Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen“- Abgesagt –

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28. August 2023 | 9:00 - 29. August 2023 | 17:00

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Zielgruppe
Unternehmer/innen und Tischlermeister/innen, die nach Anlage A in die Handwerksrolle eingetragen sind und/oder Be-triebsleiter/innen, zukünftige Hauptverantwortliche für den Bereich mechanische Sicherungstechnik mit einer vergleich-baren Qualifikation. Der bundeseinheitliche Pflichtenkatalog wird auf Wunsch von uns per E-Mail als pdf-Dokument verschickt (heuer@tischlernord.de).

Hintergrund
Die mechanische Wirkung von Nachrüstmaßnahmen, z.B. durch Sicherheitsbeschläge nach DIN 18104 Teil 1 und 2, hängt von einer fachgerechten Beratung und Montage ab. Deswegen empfiehlt die Polizei Errichterfirmen, die einem festgelegten Anforderungsprofil (Pflichtenkatalog) entsprechen. Hierzu gehört u. a. die fundierte Kenntnis über Beratung und Montage der mechanischen Nachrüstprodukte. Der Pflichtenkatalog sieht vor, dass handwerkliche Betriebsleiter, Meister und/oder Hauptverantwortliche an dieser Grundschulung teilnehmen. Auch Mitarbeiter, die später die Nachrüst-aufgaben technisch vor Ort wahrnehmen, können teilnehmen. Nach Erhalt der Teilnahmeurkunde besteht die Mög-lichkeit, beim Landeskriminalamt einen Antrag für die Aufnahme in die Errichterlisten zu stellen.

Mit der Aufnahme in die Errichterliste geht der jeweilige Handwerksbetrieb eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Erfül-lung von spezifischen sicherheitsrelevanten und fachlichen Anforderungen ein. Wir empfehlen, sich um den Eintrag in die Errichterliste nach Besuch dieses Seminars zu bemühen. Folgende weitere Voraussetzungen müssen u. a. dafür erfüllt sein:
• Eintragung bei der Handwerkskammer mit dem einschlägigen Handwerk Schreiner/Tischler, Metallbauer, Glaser, Rollladen- und Jalousiebauer zumindest als handwerklicher Nebenbetrieb. Mindestens einjährige Erfahrung im Einbau von mechanischen Sicherungseinrichtungen.
• Der in der Handwerkerrolle eingetragene handwerkliche Betriebsleiter ist mindestens 20 Wochenstunden bzw. halbtags im Betrieb tätig und steht zur sporadischen Überwachung zur Verfügung.
• Vorlage eines Führungszeugnisses nach dem Bundeszentralregistergesetz für den handwerklichen Betriebsleiter sowie den Inhaber des Unternehmens.
• Erklärung zur Anerkennung des Pflichtenkataloges und Einhalten der entsprechenden Verpflichtungen.

Aufnahme in den Errichternachweis beim Landeskriminalamt
1. Besuch einer anerkannten Errichterschulung und Erhalt einer Lehrgangsbescheinigung
2. Klärung aller Firmen-Formalitäten (Voraussetzungen)
3. Bewerbung beim Landeskriminalamt im jeweiligen Bundesland
4. Anfordern und Ausfüllen der LKA-Antragsunterlagen
5. Mitarbeiter im Unternehmen technisch und organisatorisch vorbereiten
6. Aufnahme der Firma in Errichterliste
7. Kontakte zu LKA und Beratungsstellen kontinuierlich pflegen
8. Gründliche und gewissenhafte Vorbereitung der Umrüstarbeiten, u. a. seriöse Beratung
9. Kontinuierliche Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter
10. Erarbeitung einer Leistungsübersicht für den Errichterbetrieb

Weitere Informationen zur Beratungsarbeit der Kriminalpolizei finden sich unter www.polizei-beratung.de und unter www.einbruchschutz.polizei-beratung.de. Für Innungsmitglieder besteht gegen einen geringen Kostenbeitrag zusätzlich die Möglichkeit, beim Fachverband als „Fachbetrieb für Gebäudesicherheit„ gelistet zu werden (Logo, Werbematerial, Internetauftritt mit Suchmaschine; siehe www.wohnen-sie-sicher.de).

AGENDA
1. Tag
• Voraussetzungen zur Aufnahme in die Errichterliste des LKA
• Sicherungstechnische Nachrüstung von Türen und Fenstern
• Einbruchhemmende Fassadenelemente
• Befestigungstechnik
• Aufbruchversuche an nachgerüsteten Fensterelementen
• Richtlinien und Normen für mechanische Nachrüstsicherungen

2. Tag
• Konstruktionsmerkmale einbruchhemmender Türen
• Türschlossteile, Maßbezeichnungen, Türarten, Fluchttüren
• Bedeutung von Zertifizierungen
• Güteüberwachung genormter Produkte
• Produkte für die Sicherung von Fenstern und Türen
• Einsatzempfehlungen und fachgerechte Montage
• Konstruktionsmerkmale einbruchhemmender Fenster und Türen
• Vorstellung „Fachbetrieb für Gebäudesicherheit“
Abschlussgespräch, Übergabe der Teilnahmeurkunden

REFERENTEN
Marc Rheinfels (LKA Niedersachsen)
Daniel Bremicker (Abus)
Christian Vogel (KFV)

Die Einladung können Sie für Ihre Unterlagen hier runterladen.

Details

Beginn:
28. August 2023 | 9:00
Ende:
29. August 2023 | 17:00
Eintritt:
290,00€ – 490,00€
Kategorien:
, , ,

Veranstalter

Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen
Telefon
+49(0)511 62 70 75 0
E-Mail
info@tischlernord.de
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Veranstaltungsort

Haus der Bauwirtschaft
Baumschulenallee 12
Hannover, Niedersachsen 30625 Deutschland
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Telefon
0511-95757-33
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