PERSONENKREIS
Unternehmer/Innen, Mitarbeiter/Innen der Personalbearbeitung
ZIEL DIESES SEMINARS
Die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu den Dauerbrennern im Betriebsalltag werden praxisnah aufbereitet. Unter anderem werden Irrtümer zu folgenden Themen besprochen:
– Rest-Urlaub verfällt am 31.3. ?
– Arbeitszeiterfassung muss ich nur machen, wenn Überstunden anfallen?
– Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers – trotz neuer elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlange ich den gelben Schein?!
REFERENTIN
Rechtsanwältin Cornelia Höltkemeier – Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft
KOSTEN
– Innungsmitglieder 63,00 Euro zzgl. MwSt.
– Nichtinnungsmitglieder 100,00 Euro zzgl. MwSt.
(Warm- und Kaltgetränke inklusive)
Anmelden direkt bei der Kreishandwerkerschaft Niedersachsen-Mitte:
Bei Frau Tatjana van Meegen, Sekretariat
Hefe-Hof 23, 31785 Hameln
Telefon: +49 5151 22055
Telefax: +49 5151 45213
E-Mail: info@handwerk-hameln.de