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Veranstaltungsbedingungen für Veranstaltungen der LV Bau Service GmbH

Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Stand: Juli 2026

1. Veranstalterin

Veranstalterin des von Ihnen ausgewählten Seminars ist die Institutsgesellschaft für Betriebs- und Arbeitstechnik des Tischlerhandwerks mbH, Heidering 29, 30625 Hannover, E Mail: info@hausderbauwirtschaft.de, Telefon: 0511/627075-33, Fax: 0511/627075-93 (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt).

2. Vertragspartner, Seminarteilnehmer, Anmeldung u. Vertragsabschluss

(1) Vertragspartner (nachfolgend: „Vertragspartner“) der Veranstalterin können nur Unternehmer (§ 14 BGB) werden; für diese Geschäfte gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten ausschließlich; einer Geltung von etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Zur Teilnahme an den Seminaren sind der Unternehmer sowie dessen Beschäftigte berechtigt (nachfolgend „Seminarteilnehmer“).

(2) Eine Anmeldung des Vertragspartners zum Vertragsabschluss kann ausschließlich online über die Webseite
www.haus-der-bauwirtschaft.de erfolgen.
erfolgen.

(3) Die Ausschreibung des Seminars im Prospekt oder auf der Webseite stellt ein verbindliches Angebot der Veranstalterin dar.

(4) Mit Zusendung der Anmeldung des Teilnehmers durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ wird der Seminarvertrag geschlossen. Die Veranstalterin wird den Erhalt der Anmeldung per E-Mail bestätigen. Diese stellt keine Vertragserklärung dar.

3. Teilnahmegebühr und Fälligkeit

(1) Die Gebühren für die (ganztägigen) Seminare beinhalten, soweit nicht in der Seminarbeschreibung anders angegeben, folgende Leistungen: Teilnahme, Seminarunterlagen, Essen und Getränke

(2) Die Teilnahmegebühr ist mit der Anmeldung fällig und muss spätestens einen Tag vor Beginn des Seminars auf dem Konto der Veranstalterin bei der Hannoverschen Volksbank IBAN DE22251900010556678900 vollständig eingegangen sein. Der Veranstalter übermittelt dem Teilnehmer rechtzeitig eine entsprechende Rechnung.

4. Rücktritt des Vertragspartners, Rücktrittskosten/Schadensersatz („Stornogebühren“)

(1) Der Rücktritt des Vertragspartners erfolgt durch Erklärung in Textform gegenüber der Veranstalterin.

(2) Erklärt der Vertragspartner gegenüber der Veranstalterin der Rücktritt, fallen zulasten des Vertragspartners folgende Stornogebühren an:

  • bei Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin bis zum 11. Tag vor der Veranstaltung: – keine –
  • bei Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin 3 – 10 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Seminargebühr
  • bei Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin 1 – 2 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der Seminargebühr

Bei einer Nichtteilnahme des/der Seminarteilnehmer(s) ohne Zugang einer Rücktrittserklärung („no show“) sind vom Vertragspartner 100 % der Seminargebühr zu tragen

(3) In jedem Fall steht es dem Vertragspartner frei, nachzuweisen, dass der Veranstalterin durch den Rücktritt oder die Nichtteilnahme ohne Rücktrittserklärung gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als der Betrag, der sich aus der Berechnung gemäß obigem Absatz (2) ergibt.

(4) Es fallen keine Stornogebühren an, sofern durch den zurücktretenden Vertragspartner ein ersatzweiser Vertragspartner benannt wird, der sich gegenüber der Veranstalterin vertraglich für ein Seminar bindet, dessen Seminargebühr mindestens so hoch ist, wie die der Veranstaltung, von der zurückgetreten wurde, und wenn der ersatzweise Vertragspartner von dem ersatzweise vereinbarten Seminar nicht zurücktritt.

(5) Unberührt von den vorstehenden Bestimmungen bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

5. Absage der Veranstaltung, Terminänderung

(1) Wird die in der Ausschreibung des Seminars jeweils angegebene Mindestanzahl an Teilnehmern (in der Regel 10 Personen) nicht erreicht, ist die Veranstalterin berechtigt, die betreffende Veranstaltung abzusagen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Durchführung des Seminars aus einem von der Veranstalterin nicht zu vertretenden wichtigen Grund nicht möglich ist. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine Erkrankung des/der Dozenten. Die Veranstalterin wird den Vertragspartner unverzüglich über die Absage des Seminars informieren. Ungeachtet dessen ist die Veranstalterin bei Ausfall eines oder mehrerer Dozenten berechtigt, das Seminar mit entsprechend qualifizierten Ersatz- Dozenten durchzuführen.

(2) Die Veranstalterin ist beim Vorliegen wichtiger Gründe, die sie nicht zu vertreten hat, berechtigt, das Seminar bis zu 48 Stunden vor seinem Beginn terminlich zu verschieben. Als wichtiger Grund ist insbesondere eine Erkrankung des/der Dozenten anzusehen. Derartige Terminänderungen wird die Veranstalterin dem Vertragspartner unverzüglich mitteilen. Sollten die vom Vertragspartner für die Seminarteilnahme angemeldeten Personen zu dem von der Veranstalterin genannten Ersatztermin verhindert sein, kann der Vertragspartner kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

(3) Im Falle einer Absage des Seminars oder eines kostenfreien Rücktritts des Vertragspartners werden von ihm bereits gezahlte Seminargebühren unverzüglich vollständig zurückerstattet. Bei einem anteilig kostenpflichtigen Rücktritt erfolgt eine anteilige Erstattung.

(4) Ein Anspruch des Vertragspartners auf Durchführung des Seminars besteht nicht; weitergehende Ansprüche des Vertragspartners – insbesondere bei der Absage einer Veranstaltung – sind ausgeschlossen.

6. Änderungsvorbehalt

Es bleibt der Veranstalterin vorbehalten, erforderliche inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen bzgl. des Seminars unter Ausübung billigen Ermessen vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht erheblich geändert wird. Über derartige Änderungen wird die Veranstalterin den Vertragspartner zeitnah informieren.

7. Haftungsbeschränkung

(1) Soweit sich aus den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien einschließlich der vorliegenden Teilnahmebedingungen – nichts anderes ergibt, haftet die Veranstalterin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet die Veranstalterin – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

• für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus vorstehendem Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Veranstalterin nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

(4) Die Beschränkungen gelten nicht, soweit die Veranstalterin eine Garantie übernommen oder einen Mangel ihrer Dienstleistung arglistig verschwiegen hat.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Vertragsbeziehung zwischen der Veranstalterin und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

(2) Ist der Vertragspartner der Veranstalterin Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Veranstalterin in Hannover. Entsprechendes gilt, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Die Veranstalterin ist jedoch in allen Fällen ebenso berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

9. Aktuelle Termine und Preise

Die aktuellen Termine und Preise können den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen entnommen werden. Liegen diese nicht vor, können sie per E-Mail unter info@hausderbauwirtschaft.de kostenfrei angefordert werden.