Zielgruppe
Inhaber/-innen eines gültigen Sachkundenachweises gemäß TRGS 519.
Ziele
Der Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kann innerhalb seiner Geltungsdauer verlängert werden.
Mit diesem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang kann der Teilnehmer den Nachweis seiner bereits bestehenden Sachkunde (nach TRGS 519 Anlage 4) um 6 Jahre verlängern, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss dieses Fortbildungslehrganges. Ziel ist die Aktualisierung der Kenntnisse nach TRGS 519.
Inhalte
– Grundlagen gesetzlicher und umweltrechtlicher Regelungen zum Asbest
– Checkliste der zu beachtenden Punkte bei Ausbau und Entsorgung von Asbest
Referent
Aufsichtsperson der BG BAU