Zielgruppe
Inhaber/-innen eines gültigen Sachkundenachweises gemäß TRGS 519.
Ziele
Der Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kann innerhalb seiner Geltungsdauer verlängert werden.
Mit diesem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang kann der Teilnehmer den Nachweis seiner bereits bestehenden Sachkunde (nach TRGS 519 Anlage 4) um 6 Jahre verlängern, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss dieses Fortbildungslehrganges. Ziel ist die Aktualisierung der Kenntnisse nach TRGS 519.
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Sachkundenachweis, der nicht älter als 6 Jahre ist, d. h. der nicht vor dem 9. April 2021 ausgestellt wurde.
Inhalte
– Grundlagen gesetzlicher und umweltrechtlicher Regelungen zum Asbest
– Checkliste der zu beachtenden Punkte bei Ausbau und Entsorgung von Asbest
Referent
Aufsichtsperson der BG BAU