Zielgruppe

Inhaber/-innen eines gültigen Sachkundenachweises gemäß TRGS 519.

Ziele

Der Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren und kann innerhalb seiner Gel­tungsdauer verlängert wer­den.

Mit diesem behördlich anerkannten Fortbil­dungslehrgang kann der Teilnehmer den Nachweis seiner bereits bestehenden Sach­kunde (nach TRGS 519 Anlage 4) um 6 Jahre verlängern, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss dieses Fortbil­dungslehrganges. Ziel ist die Aktualisierung der Kenntnisse nach TRGS 519.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Sachkundenachweis, der nicht älter als 6 Jahre ist, d. h. der nicht vor dem 9. April 2021 ausgestellt wurde.

Inhalte

– Grundlagen gesetzlicher und umweltrechtlicher Regelungen zum Asbest
– Checkliste der zu beachtenden Punkte bei Ausbau und Entsorgung von Asbest

Leitung

Michael Driesner

Referent

Aufsichtsperson der BG BAU