Fortbildung nach DGUV Vorschrift – UNUN56
"Gefärdungsbeurteilung" Die Instituts-Gesellschaft für Betriebs- und Arbeitstechnik des Tischlerhandwerks mbH – iBAT GmbH führt im Auftrage des Landesinnungsverbandes und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall die unten beschriebenen Fortbildungen durch. An Fortbildungen müssen sich alle Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer beteiligen, die vor mehr als 5 Jahren die „Unternehmerschulung“ absolviert haben und seitdem selbst die alternative sicherheitstechnische Betreuung […]