Fortbildungslehrgang für Asbest-Sachkundige zum Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 – September –
ZIELGRUPPE Inhaber/-innen eines gültigen Sachkundenachweises gemäß TRGS 519 ZIELE für den Zeitraum von 6 Jahren und können innerhalb ihrer Geltungsdauer verlängert werden. Mit diesem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang kann der Teilnehmer den Nachweis seiner bereits bestehenden Sachkunde (nach TRGS 519 Anlage 4) um 6 Jahre verlängern, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss dieses […]