
Veranstaltungen Suche und Ansichten, Navigation
November 2022
Fortbildungslehrgang für Asbest-Sachkundige zum Erhalt der Sachkunde nach TRS 519 Anlage 4
ZIELGRUPPE Inhaber/-innen eines gültigen Sachkundenachweises gemäß TRGS 519 ZIELE Sachkundenachweise gemäß TRGS 519 gelten für den Zeitraum von 6 Jahren und können innerhalb ihrer Geltungsdauer verlängert werden. Mit diesem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang kann der Teilnehmer den Nachweis seiner bereits bestehenden Sachkunde (nach TRGS 519 Anlage 4) um 6 Jahre verlängern, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss dieses Fortbildungslehrganges. Ziel ist die Aktualisierung der Kenntnisse nach TRGS 519. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Sachkundenachweis, der nicht älter…
Erfahren Sie mehr »Asbestsachkundelehrgang für Arbeiten an Asbestzementprodukten oder Arbeiten geringen Umfanges an schwachgebundenem Asbest im November
Integrierter Lehrgang für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Anlage 4C der TRGS 519 ZIELGRUPPE Dieser behördlich anerkannte Lehrgang richtet sich u. a. an Bau-/Tischlereien, Zimmereibetriebe, Fußbodenleger, Maurer und Betonbauer, Straßen- und Tiefbauer, Stuckateure, die Umgang mit Asbestzementprodukten oder schwachgebundenem Asbest wie Asbestputz haben. ZIELE Die Teilnehmer erlangen Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang mit Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfanges*) mit schwachgebundenem Asbest. Der erworbene Sachkundenachweis (staatlich anerkannt) hat eine Gültigkeit von 6 Jahren. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.…
Erfahren Sie mehr »Dezember 2022
GUTSCHEINE
Kaufen Sie hier Ihren Gutschein für unsere Seminare!
Erfahren Sie mehr »April 2023
Fortbildungslehrgang für Asbest-Sachkundige zum Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 im April 2023
ZIELGRUPPE Inhaber/-innen eines gültigen Sachkundenachweises gemäß TRGS 519 ZIELE für den Zeitraum von 6 Jahren und können innerhalb ihrer Geltungsdauer verlängert werden. Mit diesem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang kann der Teilnehmer den Nachweis seiner bereits bestehenden Sachkunde (nach TRGS 519 Anlage 4) um 6 Jahre verlängern, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss dieses Fortbildungslehrganges. Ziel ist die Aktualisierung der Kenntnisse nach TRGS 519. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Sachkundenachweis, der nicht älter als 6 Jahre ist, d.…
Erfahren Sie mehr »