Welche Mittel der Überwachung sind erlauft?
Ziel des Seminars:
Aufzeigen der tatsächlichen Pflichten, vor allem aber Schutz vor unberechtigten Forderungen durch Abmahnungen von Dritten!
Themen:
– Sie werden von Ihrem unzufriedenen Mitarbeiter darauf hingewiesen – „bei dir passieren ja ständig Verstöße gegen das Datenschutzgesetz – das könnte ich abmahnen!“ Stimmt das?
– Ein Kunde schickt Ihnen eine Abmahnung, weil Sie ihn in einer Mailing-Aktion im Verteiler haben – zu Recht?
– Was müssen Sie bei neuen Mitarbeitern mit in den Vertrag nehmen in Sachen Datenschutz?
– Was dürfen Sie/ was dürfen Sie nicht bei der Videoüberwachung? Beim Einsatz von GPS?
– Was ist zur Arbeitszeiterfassung erlaubt? Was sind die Folgen einer unzulässigen Überwachung?
REFERENT/IN
RA Cornelia Höltkemeier; Landesvereinigung Bauwirtschaft
ORT
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Pingel-Anton 10
49661 Cloppenburg
Tel.: +49 4471 179-22
Fax.: +49 4471 179-39
E-Mail: m.rape@handwerk-cloppenburg.de
Teilnehmer/Innen: Betriebsinhaber, Mitarbeiter/Innen aus Mitgliedsbetrieben der Kreishandwerkerschaft Cloppenburg und anderen
ANMELDUNG
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Tel.: +49 4471 179-22
Fax.: +49 4471 179-39
E-Mail: m.rape@handwerk-cloppenburg.de
KOSTEN
75,- € p. P. einschl. Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke,