ZIELGRUPPE
Betriebsinhaber, Baustellenleiter, Planer, leitende Angestellte im Hoch-, Straßen- und Tiefbau, Landschaftsbau
ZIELE
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist in die sogenannte Mantelverordnung eingebettet, die u.a. auch Änderungen der Bundes-Boden-schutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) beinhaltet, und trat am 01.08.2023 bundes-weit verbindlich in Kraft.
Es handelt sich um ein zentrales umwelt-politisches Vorhaben, das den bundesweit größten Abfallstrom einheitlich regelt. Die neuen Regelungen betreffen so ziemlich alle Bauprojekte (Tiefbau, Straßenbau, Hochbau, Landschaftsbau etc.) in irgendeiner Weise. Erste Praxiserfahrungen liegen nun vor.
Das Seminar gibt einen Überblick über die Regelungen zur Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe, zur Verwertung von humosem Oberboden (Mutterboden) und zur Beseitigung nach Deponieverordnung.
INHALT
• Rechtsrahmen der Kreislaufwirtschaft, Prüfung der Verwertbarkeit, Verhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit.
• Inhalte der EBV im Unterschied zu den bisherigen Regeln für die Verwertung mineralischer Abfälle nach LAGA.
• Erschwert die EBV das Recycling und erhöht damit die Baukosten? Kritik und erste Erfahrungen.
• Hilfestellungen, Vollzugshilfen, guter Rat ist nicht teuer.
• Einordnung der EBV in das verwandte Regelwerk für die Entsorgung nach Deponieverordnung und Bundesbodenschutzverordnung, Verfüllungsleitfäden
• Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut.
• Güteüberwachung, Einbauweisen, Nachweispflichten, Anzeigepflichten, Kataster-pflichten.
• Oberboden, Mutterboden als besonderer Stoff und dessen besondere Verwertungs-regeln, Bundesbodenschutzverordnung.
• Die Entsorgungsregeln im Vergabeverfahren, Aufstellung von VOB-gerechten Leistungsverzeichnissen.
LEITUNG
Rechtsanwalt Carsten Woll,
Leiter der Abt. Wirtschafts- u. Vergaberecht, Baugewerbe-Verband Niedersachsen
REFERENT
Dipl. Ing. Heinz Bogon, Neustadt am Rbge.