Fortbildungslehrgang für Asbest-Sachkundige zum Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 – April –

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9. April | 9:30 - 16:30

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ZIELGRUPPE
Inhaber/-innen eines gültigen Sachkundenachweises gemäß TRGS 519

ZIELE
für den Zeitraum von 6 Jahren und können innerhalb ihrer Geltungsdauer verlängert werden.
Mit diesem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang kann der Teilnehmer den Nachweis seiner bereits bestehenden Sachkunde (nach TRGS 519 Anlage 4) um 6 Jahre verlängern, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss dieses Fortbildungslehrganges. Ziel ist die Aktualisierung der Kenntnisse nach TRGS 519.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Sachkundenachweis, der nicht älter als 6 Jahre ist, d. h. der nicht vor dem 9. April  2018 ausgestellt wurde.

INHALT
• Grundlagen gesetzlicher und umweltrechtlicher Regelungen zum Asbest
• Checkliste der zu beachtenden Punkte bei Ausbau und Entsorgung von Asbest

REFERENT
Aufsichtsperson der BG BAU

Falls der Kartenverkauf für dieses Seminar schon geschlossen ist, können Sie gerne per E-Mail: standke@bvn.de oder Telefon: 05 11 / 9 57 57-33 nachfragen, ob eine Teilnahme noch möglich ist.

Zum aktuellen Seminarangebot
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Details

Datum:
9. April
Zeit:
9:30 - 16:30
Eintritt:
179,00€ – 279,00€
Kategorien:
, , , ,

Veranstalter

Baugewerbe-Verband Niedersachsen
Telefon
0511 9 57 57 33
E-Mail
kontakt@bvn.de
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Veranstaltungsort

Haus der Bauwirtschaft
Baumschulenallee 12
Hannover, Niedersachsen 30625 Deutschland
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Telefon
0511-95757-33
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