
Fortbildungslehrgang für Asbest-Sachkundige
19. Mai | 9:30 - 16:30
€179.00 – €279.00
„Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Sachkunde für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4“
ZIELGRUPPE
Inhaber des Sachkundenachweises gemäß TRGS 519
ZIELE
Sachkundenachweise gemäß TRGS 519 gelten für den Zeitraum von 6 Jahren und können innerhalb ihrer Geltungsdauer verlängert werden.
Mit diesem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang kann der Teilnehmer den Nachweis seiner bereits bestehenden Sachkunde (nach TRGS 519 Anlage 4) um 6 Jahre verlängern, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss dieses Fortbildungslehrganges. Ziel ist die Aktualisierung der Kenntnisse nach TRGS 519.
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Sachkundenachweis, der nicht älter als 6 Jahre ist, d. h. der nicht vor dem 19. Mai 2015 ausgestellt wurde.
INHALTE
- Grundlagen gesetzlicher und umweltrechtlicher Regelungen zum Asbest
- Checkliste der zu beachtenden Punkte bei Ausbau und Entsorgung von Asbest
LEITUNG
Dipl.-Ing. Dietmar Bluhm, Baugewerbe-Verband Niedersachsen
REFERENT
Aufsichtsperson der BG BAU
Ab dem zweiten Teilnehmer aus demselben Unternehmen erhalten Sie 10 % Rabatt auf die jeweilige Teilnehmergebühr
(wird bei Rechnungsstellung abgezogen).