ZIELGRUPPE
Unternehmer/-innen, Bauleiter, Kalkulatoren, Bürokräfte, etc.
ZIELE
Bei öffentlichen Ausschreibungen werden die Bieter häufig u. a. zur Abgabe der Formblätter 221/222/223 („EFB-Preis“) aufgefordert. Die Formblätter sollen der Vergabestelle als Grundlage für die preisliche Beurteilung von Angeboten dienen. Die Aufgliederung des Verrechnungslohnes (VL) in seine einzelnen Bestandteile sowie die dem VL zu Grunde liegende Darstellung des gewählten Zuschlagssatzes auf die Einzelkostenart Lohn kommt dabei eine elementare Bedeutung zu. Aber auch die kalkulierten Zuschläge auf die weiteren Einzelkosten der Teilleistungen (Stoffkosten, Gerätekosten, Sonstige Kosten, Nachunternehmerleistungen) sind bieterseitig differenziert als Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnisse und Gewinn darzustellen. In der baubetrieblichen Praxis bereitet das Ausfüllen der Formblätter EFB-Preis regelmäßig große Schwierigkeiten. Darüber hinaus herrscht u. a. Unklarheit dahingehend, welche Blätter (221 und/oder 222) überhaupt einzureichen sind.
Neben der Vermittlung wesentlicher Hintergrundinformationen zur Anwendung bzw. Relevanz der Formblätter (nach dem Vergabehand-buch) 221, 222, 223 steht die konkrete Bearbeitung des Formblattes 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) im Mittelpunkt dieses rund 90-minütigen Online-Seminars.
INHALT
• Zu welchem Zweck und wann sollte/muss welches Blatt ausgefüllt werden?
• praktische Hilfestellung/Hinweise zum Ausfüllen des Formblattes 221
• typische Fehler beim Ausfüllen der Formblätter umgehen
REFERENT
Herr Dipl.-Oec. Thomas Behnke
Baugewerbe-Verband Niedersachsen, Hannover
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