Die häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht – in Vechta –

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5. Dezember | 13:30 - 16:30

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ZIELGRUPPE
Betriebsinhaber/innen, mitarbeitende Ehepartner, leitende Angestellte, Mitarbeiter/innen in der Lohnbuchhaltung/Personalabteilung im Baugewerbe

ZIELE
In diesem Seminar werden Sie die häufigsten Missverständnisse im Arbeitsrecht kennenlernen und wie Sie diese in der Praxis vermeiden. Sie lernen, rechtliche Stolperfallen zu identifizieren und rechtssicher zu handeln. So können Sie arbeitsrechtliche Risiken in Ihrem beruflichen Alltag deutlich minimieren.

INHALT
In diesem Seminar geht es um die häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht, wie z. B.:
• Es sind drei erfolglose Abmahnungen vor einer verhaltensbedingten Kündigung notwendig.
• Es ist unzulässig wegen einer Krankheit oder während einer Krankheit zu kündigen.
• Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer immer Anspruch auf eine Abfindung.
• Arbeitsverhältnisse können auch mündlich gekündigt werden.
• Ein infolge Krankheit arbeitsunfähiger Arbeitnehmer ist erst nach 3 Tagen verpflichtet einen Arzt aufzusuchen.
• Wer krankgemeldet ist, muss zuhause bleiben.

REFERENT
Rechtsanwalt Achim Lange
Baugewerbe-Verband Niedersachsen, Hannover

Details

Datum:
5. Dezember
Zeit:
13:30 - 16:30
Eintritt:
130,00€ – 190,00€
Kategorien:
, , , , , ,

Veranstalter

Baugewerbe-Verband Niedersachsen
Telefon
0511 9 57 57 33
E-Mail
kontakt@bvn.de
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