Aufgepasst beim Einsatz von Nachunternehmern

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20. September 2022 | 13:00 - 16:30

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Wofür muss der Bauunternehmer haften und wie kann er sich schützen?

ZIELGRUPPE
Betriebsinhaber/innen, Ehepartner, Mitarbeiter/innen der Personalabteilung, leitende Angestellte

ZIELE
Einsatz von Fremdpersonal im Baubetrieb – Einführung in die rechtlichen Grundlagen

INHALT
• Werkvertrag – Einsatz von Nachunternehmern
• Arbeitnehmerüberlassung (AÜ)
• Abgrenzung AÜ und Werkvertrag
• Wann ist AÜ im Baugewerbe ausnahmsweise erlaubt?
• Risiken beim Einsatz von Nachunternehmern
• Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
• Haftung für BG BAU-Beiträge
• Arbeitnehmer-Entsendegesetz
• Einhaltung der Mindestlöhne
• Melde-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen
• Haftungsrisiken minimieren
• Welchen Nutzen haben Freistellung- und Unbedenklichkeitsbescheinigungen?

REFERENT
RA Ulf Mosenthin, Baugewerbe-Verband Niedersachsen

Ab dem zweiten Teilnehmer aus demselben Unternehmen erhalten Sie 10 % Rabatt auf die jeweilige Teilnehmergebühr! (wird erst bei Rechnungsstellung abgezogen)

Details

Datum:
20. September 2022
Zeit:
13:00 - 16:30
Eintritt:
95,00€ – 150,00€
Kategorien:
, , ,

Veranstalter

Baugewerbe-Verband Niedersachsen
Telefon
0511 9 57 57 33
E-Mail
kontakt@bvn.de
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Veranstaltungsort

Kreishandwerkerschaft Osnabrück
Am Schölerberg 9
Osnabrück, Niedersachsen 49082 Deutschland
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Telefon
0541 / 961 10-0
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